Tag 89/2016: Privatdozent

Privatdozent (abgekürzt PD oder Priv.-Doz.) ist an einer Universität oder einer sonstigen Hochschule die Bezeichnung für einen habilitierten Wissenschaftler mit Lehrberechtigung, der keine Professur innehat. Privatdozenten sind als Hochschullehrer selbstständig und alleinverantwortlich zur akademischen Lehre berechtigt. Es wird durch die Bezeichnung Privatdozent kein Amts- oder Dienstverhältnis begründet.

Sagt Wikipedia.

Dr. Günter Fröhlich klagt gegen die Praxis der unbezahlten Titellehre. Link zu einem Artikel der MZ („Vollzeit-Philosoph, Teilzeit-Kellner“), Link zu einem Artikel der SZ („Der Trinkgeldprofessor“).

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